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Immer in der Spur

Klasse A

Sie dürfen führen:
Krafträder (auch mit Beiwagen)

• mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bbH von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
• mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h
• mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW (20 PS)

Mindestalter
24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW Motorleistung
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren

Theoretische Ausbildung
12 x Grundstoff (6 x bei Erweiterung)
4 x klassenspezifisch

Praktische Ausbildung
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Nachtfahrten

Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten

Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 45 Minuten Bonus bei stufenweisem Aufstieg

Bonus bei stufenweisem Aufstieg
Wer die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, hat beim Aufstieg in die Klasse A mehrere Vorteile:

• Keine Teilnahme am Theorieunterricht vorgeschrieben
• Keine Sonderfahrten
• Keine Theorieprüfung
• Verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten)

Wer die Klasse A2 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A erwerben möchte, muss
• am Theorieunterricht teilnehmen (6 x Grundstoff, 4 x klassenspezifisch)
• 6 x Sonderfahrten absolvieren (3 x Überland-, 2 x Autobahn- und 1 x Nachtfahrt)
• eine Theorieprüfung ablegen
• eine reguläre praktische Prüfung (60 Minuten) fahren

Wer von Klasse A1* direkt in die Klasse A aufsteigen will, muss
• am Theorieunterricht teilnehmen (6 x Grundstoff, 4 x klassenspezifisch)
• 6 x Sonderfahrten absolvieren (3 x Überland-, 2 x Autobahn- und 1 x Nachtfahrt)
• eine reguläre praktische Prüfung (60 Minuten) fahren

* Diese Voraussetzung gilt als erfüllt für alle, die die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben haben.