Sie dürfen führen:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
• bis max. 125 cm³ Hubraum
• bis max. 11 kW (15 PS) Motorleistung
• Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,1 kW / kg
• ohne Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
• Hubraum mehr als 50 cm³ oder bbH mehr als 45 km/h
• bis max. 15 kW (20 PS) Motorleistung
Mindestalter
16 Jahre
Theoretische Ausbildung
12 x Grundstoff (6 x bei Erweiterung)
4 x klassenspezifisch
Praktische Ausbildung
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Nachtfahrten
Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 45 Minuten
Bonus bei stufenweisem Aufstieg
Wer die Klasse A1 mindestens zwei Jahre* besitzt, hat beim Aufstieg in die Klasse A2 mehrere Vorteile:
• Keine Teilnahme am Theorieunterricht vorgeschrieben
• Keine Sonderfahrten
• Keine Theorieprüfung
• Verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten)
* Alle, die die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben haben, erfüllen ebenfalls diese Voraussetzung.
Wer die Klasse A1 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A2 erwerben möchte, muss
• am Theorieunterricht teilnehmen (6 x Grundstoff, 4 x klassenspezifisch)
• 6 x Sonderfahrten absolvieren (3 x Überland-, 2 x Autobahn- und 1 x Nachtfahrt)
• Theorieprüfung ablegen
• eine reguläre praktische Prüfung (60 Minuten) fahren
Wer von Klasse A1 direkt nach A aufsteigen will, muss
• am Theorieunterricht teilnehmen (6 x Grundstoff, 4 x klassenspezifisch)
• 6 Sonderfahrten absolvieren (3 x Überland-, 2 x Autobahn- und 1 x Nachtfahrt)
• Theorieprüfung ablegen
• eine reguläre praktische Prüfung (60 Minuten) fahren