Sie dürfen führen:
Krafträder (auch mit Beiwagen)
• bis max. 35 kW (48 PS) Motorleistung
• Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,2 kW / kg
Mindestalter
18 Jahre
Theoretische Ausbildung
12 x Grundstoff (6 x bei Erweiterung)
4 x klassenspezifisch
Praktische Ausbildung
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Nachtfahrten
Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 60 Minuten Bonus bei stufenweisem Aufstieg
Bonus bei stufenweisem Aufstieg
Wer die Klasse A1 mindestens zwei Jahre* besitzt, hat beim Aufstieg in die Klasse A2 mehrere Vorteile:
• Keine Teilnahme am Theorieunterricht vorgeschrieben
• Keine Sonderfahrten
• Keine Theorieprüfung
• Verkürzte praktische Prüfung (40 Minuten)
* Diese Voraussetzung gilt als erfüllt für alle, die die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben haben.
Wer die Klasse A1 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A2 erwerben möchte, muss
• am Theorieunterricht teilnehmen (6 x Grundstoff, 4 x klassenspezifisch)
• 6 x Sonderfahrten absolvieren (3 x Überland-, 2 x Autobahn- und 1 x Nachtfahrt)
• Theorieprüfung ablegen
• eine reguläre praktische Prüfung (60 Minuten) fahren