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Immer in der Spur

Klasse AM

Sie dürfen führen:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils

• bis zu einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
• bis zu einem Hubraum von max. 50 cm³
• bis zu einer Nennleistung von max. 5 kW bei Elektro- oder Dieselmotoren

Mindestalter
16 Jahre

Theoretische Ausbildung
12 x Grundstoff (6 x bei Erweiterung)
2 x klassenspezifisch

Praktische Ausbildung
Keine Sonderfahrten

Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten

Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 45 Minuten