Sie dürfen führen:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
Fahrräder mit Hilfsmotor
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
• bis zu einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
• bis zu einem Hubraum von max. 50 cm³
• bis zu einer Nennleistung von max. 5 kW bei Elektro- oder Dieselmotoren
Mindestalter
16 Jahre
Theoretische Ausbildung
12 x Grundstoff (6 x bei Erweiterung)
2 x klassenspezifisch
Praktische Ausbildung
Keine Sonderfahrten
Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 45 Minuten