Sie dürfen führen:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A)
• bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
• bis max. acht Fahrgastsitzplätze
• mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg oder
• mit Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination max. 3.500 kg beträgt
• eingeschlossen sind die Klasse AM und L
Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Theoretische Ausbildung
12 x Grundstoff (6 x bei Erweiterung)
2 x klassenspezifisch
Praktische Ausbildung
5 x Überlandfahrten
4 x Autobahnfahrten
3 x Nachtfahrten
Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 45 Minuten