Sie dürfen führen:
Fahrzeugkombinationen aus
• einem Kraftfahrzeug der Klasse B und
• einem Anhänger oder Sattelanhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg
Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
Theoretische Ausbildung
Keine
Praktische Ausbildung
3 x Überlandfahrten
1 x Autobahnfahrten
1 x Nachtfahrten
Theoretische Prüfung
Keine
Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 45 Minuten
Anmerkung
Ist die zGM des Anhängers größer als 3.500 kg, benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnis der Klasse C1E, obwohl das Zugfahrzeug in die Klasse B fällt.