Sie dürfen führen:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A)
• über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
• bis max. acht Fahrgastsitzplätze
• mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
Mindestalter
21 Jahre (18 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach der Grundqualifikation)
Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse B
Geltungsdauer
Befristet auf fünf Jahre
Theoretische Ausbildung
6 x Grundstoff
10 x klassenspezifisch (4 x bei Vorbesitz der Klasse C1)
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B
| Bei Vorbesitz der Klasse C1
| Wenn Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungslehrgang erworben werden Solo Zug Gesamt | |||
Überlandfahrten | 5 | 3 | 3 | 5 | 8 |
Autobahnfahrten | 2 | 1 | 1 | 2 | 3 |
Nachtfahrten | 3 | 1 | 0 | 3 | 3 |
Gesamt | 10 | 5 | 4 | 10 | 14 |
Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 75 Minuten