Sie dürfen führen:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A)
• über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
• bis max. 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse
• bis max. acht Fahrgastsitzplätzen
• mit Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
Mindestalter
18 Jahre
Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse B
Geltungsdauer
Bis zum 50. Lebensjahr; danach befristet auf fünf Jahre
Theoretische Ausbildung
6 x Grundstoff
6 x klassenspezifisch
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse B
| Wenn Klasse C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungslehrgang erworben werden Solo Zug Gesamt | |||
Überlandfahrten | 3 | 1 | 3 | 4 |
Autobahnfahrten | 1 | 1 | 1 | 2 |
Nachtfahrten | 1 | 0 | 2 | 2 |
Gesamt | 5 | 2 | 6 | 8 |
Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 75 Minuten