Sie dürfen führen:
Fahrzeugkombinationen aus
• einem Kraftfahrzeug der Klasse C und
• einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
• Beinhaltet die Klassen BE, C1E und T
Mindestalter
21 Jahre (18 Jahre während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach der Grundqualifikation)
Voraussetzungen
Vorbesitz der Klasse C
Geltungsdauer
Befristet auf fünf Jahre
Theoretische Ausbildung
6 x Grundstoff
4 x klassenspezifisch
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz der Klasse C
| Wenn Klasse C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungslehrgang erworben werden Solo Zug Gesamt | |||
Überlandfahrten | 5 | 3 | 5 | 8 |
Autobahnfahrten | 2 | 1 | 2 | 3 |
Nachtfahrten | 3 | 0 | 3 | 3 |
Gesamt | 10 | 4 | 10 | 14 |
Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung
• Kann bis zu einem Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 75 Minuten