Sie dürfen führen:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h
Mitnahme von Kindern
Besondere Sitze zur Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter
15 Jahre
Theoretische Ausbildung
6 x Grundstoff
Praktische Ausbildung
Keine Sonderfahrten
Theoretische Prüfung
• Kann bis zu drei Monaten vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
• Dauer: ca. 30 Minuten
Praktische Prüfung
Keine praktische Prüfung